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Einhundert Jahre Frauenwahlrecht 1918 – 2018
Der 12. November 1918 gilt als Geburtsstunde des „Deutschen Frauenwahlrechts“. Am 30. November 1918 erhalten die Deutschen Frauen das „Aktive und Passive Wahlrecht“ Bei der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung konnten sie dieses Wahlrecht zum ersten Mal am 19. Januar 1919 ausüben.
Referentin: Frau Doris Fürbeth