Vor genau drei Jahren begann die Amtsperiode aller Kirchenvorstände in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) – in genau drei Jahren wird sie zu Ende gehen. Am 1. September ist Halbzeit für die Vorstände von 1.135 Kirchengemeinden. Fast 10.000 Ehrenamtliche nehmen dort Verantwortung für ihre Kirche vor Ort wahr. Gewählt wurden die Leitungen der Kirchengemeinden zuletzt im April 2015, die nächste Wahl wird 2021 sein, voraussichtlich im Frühsommer.
Großartige Aufgabe
Als „großartige Aufgabe“, die aber auch mit hoher Verantwortung, Mühe und Aufwand verbunden sei, würdigen Kirchenpräsident Volker Jung und der Präses der Kirchensynode, Ulrich Oelschläger, das Engagement der Kirchenstände. „Mit ihrer Arbeit und ihren Ideen prägen Sie das Leben unserer Kirchengemeinden. Sie vor allem sorgen dafür, dass das Evangelium an vielen Orten in unterschiedlicher Art und Weise gelebt und weitergegeben wird. Kirche sind wir nie für uns alleine, sondern immer in einer großen Gemeinschaft, in der wir viel voneinander lernen können“, bedanken sie sich bei allen Protestantinnen und Protestanten, die ehrenamtlich Leitungsaufgaben übernehmen.
Aufbau von der Basis her
Über die Kirchenvorstände in der EKHN wird der Grundordnung der EKHN gemäß und demokratischen Regeln folgend in „gleicher, freier, allgemeiner, geheimer und unmittelbarer Wahl“ entschieden. Alle evangelischen Kirchenmitglieder ab 14 Jahren dürfen wählen. Die Amtszeit beträgt jeweils sechs Jahre. Je nach Größe der Gemeinde umfasst ein Kirchenvorstand zwischen vier und maximal 21 Mitgliedern. Die EKHN baut sich von der Basis her auf. Jeweils zu Beginn der Amtsperiode wählen die neuen Kirchenvorstände deshalb in den Ortsgemeinden die Delegierten für die Dekanatssynoden, die regionalen Kirchenparlamente der evangelischen Kirche. Die Dekanatssynoden wiederum wählen die Mitglieder der Kirchensynode, des obersten Gremiums der EKHN.
Mehr zu den genannten Themen im Internet unter https://kirchenvorstand.ekhn.de