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Regelungen und Empfehlungen der EKHN zur Corona-Krise vom 18.03.2020
„… Das bedeutet, dass bis auf Weiteres in den Kirchengemeinden keine Gottesdienste gefeiert werden können. Es ist davon auszugehen, dass dies in den nächsten Wochen – auch über Ostern hinaus bis mindestens 30. April – so sein wird. Entsprechend dieser Regelung ist auch jede andere Form einer Zusammenkunft in Kirchen untersagt…..“