Bekanntgabe des Wahlergebnisses für Mainz-Ebersheim
gemäß § 22 Abs. 1 KGWO
Der Kirchenvorstand der Kirchengemeinde Ebersheim hat in seiner Sitzung vom 16.06.2021 folgendes Wahlergebnis festgestellt:
Gewählt sind:
Brandt, Stefan
Dandl, Catja
Krieger, Tom
Saloga, Annegret
Schaar, Anne
Thiel, Elisabeth
Zimmermann, Ralph
Als Jugendmitglieder sind gewählt:
Hellweger, Maximilian
Wagner, Lina
Das Wahlprotokoll und das endgültige Wahlergebnis werden zwei Wochen vom 20.06.- 04.07.2021 im Gemeindebüro öffentlich ausgelegt und können dort während der regulären Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Begründete Einsprüche gegen das Wahlergebnis können von jedem wahlberechtigten Gemeindemitglied innerhalb einer Woche bis spätestens 27.06.2021 schriftlich beim Kirchenvorstand erhoben werden. Der Einspruch kann nur auf Mängel der Aufstellung des Wahlvorschlags oder des Wahlverfahrens oder auf Einwendung gegen die Wählbarkeit einer gewählten Kandidatin oder eines gewählten Kandidaten oder eines gewählten Jugendmitglieds gestützt werden.
Mainz-Ebersheim, den 17.06.2021
Bekanntgabe des Wahlergebnisses Zornheim
gemäß § 22 Abs. 1 KGWO
Der Kirchenvorstand der Kirchengemeinde Zornheim hat per Beschluss vom 16.06.2021 folgendes Wahlergebnis festgestellt:
Gewählt sind:
Durst, Dr. Susan
Hauck, Claudia
Herwig, Annette
Kienhöfer, Dr. Sabine
Klein, Jasmin
Kornow, Jana
Naß, Michael
Als Jugendmitglied ist gewählt:
Ninjin Störtenbecker
Das Wahlprotokoll und das endgültige Wahlergebnis werden zwei Wochen vom 20.06.- 04.07.2021 im Gemeindebüro öffentlich ausgelegt und können dort während der regulären Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Begründete Einsprüche gegen das Wahlergebnis können von jedem wahlberechtigten Gemeindemitglied innerhalb einer Woche bis spätestens 27.06.2021 schriftlich beim Kirchenvorstand erhoben werden. Der Einspruch kann nur auf Mängel der Aufstellung des Wahlvorschlags oder des Wahlverfahrens oder auf Einwendung gegen die Wählbarkeit einer gewählten Kandidatin oder eines gewählten Kandidaten oder eines gewählten Jugendmitglieds gestützt werden.
Zornheim, den 17.06.2021